Honorar

Die Regelung der Kostenübernahme erfolgt in Eigenverantwortung des Klienten.

Als Psychologin M. Sc. und Systemische Therapeutin (DGSF) mit Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz arbeite ich in privater Praxis (KEINE  Abrechnung über eine Kasse, KEIN Kostenerstattungsverfahren).

Es wird ein Honorar fällig, welches Sie bitte jeweils im Anschluss an die Sitzung bar oder mit Karte bezahlen. Sie bekommen einen Zahlungsbeleg.

Psychotherapie Sitzung 50-60 min.

90,00 €

Psychotherapie Sitzung 90 min.

135,00 €

Auswertung psycholog. Fragebögen und Testverfahren

120,00 – 180,00 €

Die Sitzungen dauern in der Regel 50-60 Minuten oder nach Absprache 90 min.
In der Regel finden ca. zwei Sitzungen monatlich statt (alle 2 Wochen eine Sitzung). In besonderen Fällen, wie akuten Krisen, auch ein bis mehrmals wöchentlich.

In besonderen Fällen kann auch ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten durch den Fonds sexueller Missbrauch gestellt werden. Ich erfülle alle Zulassungskriterien für die Abrechnung.

Das Antragsformular finden Sie HIER.

Weiterhin ist die Erstattung des Honorars durch eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung möglich, die ausdrücklich Leistungen eines Psychotherapeutischen Heilpraktikers übernimmt.
Eine Übersicht über solche „Heilpraktikerversicherungen Psychotherapie“ finden Sie in Vergleichs-Portalen, wie Fairfekt.de  oder andere.

Die geleisteten Honorarzahlungen können Sie als „Außergewöhnliche Belastungen/Krankheitskosten“ in der Steuererklärung geltend machen.
Coaching-Leistungen, die für den Arbeitskontext erforderlich sind  (Vortragsangst, Auftrittscoaching, Prüfungscoaching), können auch als Werbekosten steuerlich geltend gemacht werden.

Anzahl der Sitzungen

Eine Kurzzeit-Psychotherapie kann bis zu 25 Sitzungen dauern. Gelegentlich können jedoch auch schon weniger als 10 Sitzungen hilfreiche Impulse geben.

Die Langzeit-Psychotherapie zur Bearbeitung komplexer, umfassender psychischer Symptomatik kann bis zu 50 Sitzungen oder auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. In regelmäßigen Abständen werden die Zwischenergebnisse anhand eines Fragebogens und Gesprächs überprüft. Im Ergebnis legen wir gemeinsam die nächsten Schritte fest.